Private Überwachungskameras und Datenschutz

Diese Vorgaben sollten Sie kennen

Wer sein Zuhause schützen möchte, greift heute oft zu Überwachungskameras oder Video-Türklingeln. Doch in der Schweiz gelten klare Regeln für Installation und Aufzeichnungen. Erfahren Sie hier, was Sie datenschutzrechtlich beachten müssen.

Foto: Getty Images

Was darf eine private Überwachungskamera filmen?

Der einfachste Grundsatz für den Schutz vor Einbrechern mithilfe von Überwachungskameras lautet: Filmen Sie nur, was Sie tatsächlich schützen möchten. Eine Kamera, die den Hauseingang überwachen soll, sollte nicht gleichzeitig das Trottoir oder gar das Grundstück des Nachbarn erfassen. Öffentliche Bereiche dürfen von Privatpersonen grundsätzlich nicht überwacht werden. Nur, wenn sich eine geringfügige Erfassung technisch nicht vermeiden lässt, kann sie unter Umständen akzeptiert werden.
Bei der Installation lohnt sich deshalb ein Test: Welche Bereiche sind auf dem Kamerabild zu sehen? Lässt sich der Blickwinkel enger einstellen? Wenn Sie sich absichern möchten, achten Sie beim Kauf auf sogenannte Privatsphäremasken – oder auch: privatisierte Zonen –, mit denen bestimmte Bildbereiche geschwärzt werden können.

Mieter aufgepasst: Für Hauseigentümer ist es in der Regel einfacher, eine Kamera auf dem eigenen Grundstück einzusetzen, sofern sie tatsächlich nur dieses erfasst. Mieter müssen dagegen zusätzlich prüfen, ob sie durch die Installation in Rechte des Vermieters oder anderer Bewohner eingreifen – insbesondere, wenn gemeinschaftlich genutzte Bereiche betroffen sind. Wird zum Beispiel ein gemeinsam genutzter Eingang, eine Garage oder eine Waschküche überwacht, sind die Interessen der anderen Bewohner zu berücksichtigen. Also vor der Installation unbedingt Rücksprache mit dem betroffenen Personenkreis halten.

Wie lange dürfen die Aufnahmen gespeichert werden?

Speichern Sie die Aufnahmen so kurz wie möglich. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nennt für private Videoüberwachung eine Speicherdauer von in der Regel 24 Stunden. Das bedeutet aber nicht, dass jede Aufnahme exakt nach 24 Stunden gelöscht werden muss. Enthält das Material zum Beispiel Aufnahmen eines unbefugten Zutritts oder Einbruchs, darf die entsprechende Aufnahme für die weitere Aufklärung gesichert werden. Werden keine Auffälligkeiten aufgezeichnet, sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, die Daten zeitnah zu löschen. Für den Alltag eignen sich Kameraeinstellungen, mit denen ältere Aufnahmen automatisch mit den aktuellen überschrieben werden. Auch hier lohnt es sich, vor dem Kauf zu prüfen, ob die Kamera über eine solche Funktion verfügt. So müssen Sie nicht laufend selbst daran denken, die gespeicherten Bilder oder Videos zu löschen.

Checkliste für den Kauf einer Überwachungskamera

  • Aufnahmebereich prüfen: Lässt sich der Aufnahmewinkel passend einstellen?
  • Privatsphäreschutz: Können bestimmte Bildbereiche maskiert werden?
  • Datenspeicherung: Wo werden die Daten gespeichert und gibt es eine Überschreiben-Funktion? Ansonsten: Sind die Daten einfach zu löschen?
  • Zugriff: Wer kann wie auf die Bilder und Aufnahmen zugreifen? Der EDÖB empfiehlt, möglichst wenigen Personen Zugriff auf die Bilder zu gewähren.
  • Mikrofon: Lässt sich die Tonaufnahme deaktivieren? Für den Einbruchschutz ist eine Tonaufnahme in der Regel nicht erforderlich und greift stärker in die Privatsphäre ein.

Consumo-Tipp: Prüfen Sie vor der Installation, ob die Kamera die beste Lösung für Ihre Gegebenheiten vor Ort ist oder ob eine andere Sicherheitstechnik wie zum Beispiel eine Alarmanlage oder ein Bewegungsmelder für Sie passender ist.

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