Vom steuerbaren Einkommen und der Vermögenssteuer
So behalten Sie bei der Steuererklärung den Durchblick
Wenn Sie die wichtigen Begriffe des Steuerwesens kennen und wissen, was diese bedeuten, tun Sie sich leichter, Ihre Steuererklärung auszufüllen. Ausserdem verstehen Sie Ihren Steuerbescheid besser.
Steuerbares Einkommen
Die Höhe des steuerbaren Einkommens entscheidet darüber, wie viel Steuern man bezahlt. Wer in der Schweiz wohnt, muss seine sämtlichen Einkünfte hier versteuern. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, aus Ausgleichs- oder Ergänzungsleistungen sowie aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Zum steuerbaren Einkommen gehört auch der Eigenmietwert von selbstbewohnten Liegenschaften. Von den Einkünften werden unter anderem die Kosten für das Ausüben des Berufs abgezogen, ebenso wie Aufwendungen für die Altersvorsorge. Auf diese Weise errechnet sich das steuerbare Einkommen.
Welche Einkünfte von der Einkommensteuer ausgeschlossen sind
Bestimmte Arten von Einkünften, zum Beispiel aus Erbschaft, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung sind von der Einkommensbesteuerung ausgenommen, ebenso Unterstützungen aus privaten oder öffentlichen Mitteln. Sie können unter Umständen aber anderen Steuern unterliegen, beispielsweise der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Darüber hinaus können natürliche Personen Berufsauslagen vom Bruttoeinkommen abziehen, beispielsweise einen Teil der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Sozialabzüge und Beiträge zu genehmigten Vorsorgeplänen. Zusätzliche Abzugsbeträge kann man für unterhaltsberechtigte Kinder und Versicherungsprämien sowie für verheiratete Paare geltend machen. Die Höhe der zulässigen Abzugsbeträge kann von Kanton zu Kanton stark variieren. Ausserdem sind Zinszahlungen auf Darlehen zu geschäftlichen Zwecken in vollem Umfang abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen zu privaten Zwecken ist jedoch auf die steuerbaren Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Privatvermögen plus weiterer 50.000 Schweizer Franken beschränkt. Ausserdem kann man werterhaltende Liegenschaftsaufwendungen abziehen oder stattdessen einen pauschalen Abzug geltend machen.
Wieviel Steuern man bezahlen muss
In der Schweiz gilt ein progressives Steuersystem. Das bedeutet, dass Personen, die mehr verdienen, auch mehr Steuern bezahlen müssen. Auf Bundesebene gilt ein Höchststeuersatz in Höhe von 11,5 Prozent. Die Kantone legen ihre Steuersätze selbst fest. Die anwendbaren kantonalen Steuerbelastungen variieren daher von Kanton zu Kanton erheblich von etwa elf bis rund 34 Prozent. Die Bundessteuer enthält einen Tarif für Verheiratete. Für jedes Kind existiert ein zusätzlicher Steuerabzug.
Vermögenssteuer
Vermögenssteuer wird nur auf kantonaler oder kommunaler Ebene erhoben. Die Steuer wird nach dem Nettovermögen bemessen. Grundlage dafür ist das unbewegliche Vermögen und bewegliche Vermögen. Die Steuer wird auch auf Vermögenswerte erhoben, die keine Erträge abwerfen. Natürliche Personen können vom Bruttovermögen Schulden sowie kantonal unterschiedliche Freibeträge abziehen. Deren Höhe variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Die Kantone legen die Steuersätze selbst fest. Die maximale Steuerbelastung bewegt sich im Bereich von 0,11 bis einem Prozent.