Gepäckverlust oder Hotelenttäuschung im Urlaub?
In diesen Fällen steht Ihnen Entschädigung zu
Sie sind endlich am Urlaubsort angekommen und freuen sich auf eine verdiente Auszeit, doch Ihr Koffer will einfach nicht am Flughafen auftauchen, oder Ihr Hotel ist anders als erwartet? In diesen Fällen haben Sie ein Recht auf Entschädigung.

Entschädigung bei Gepäckverlust
Sie stehen genervt am Flughafen? Bei einem fehlenden Gepäckstück sollten Sie unverzüglich eine Verlustmeldung (Property Irregularity Report) aufgeben. Dafür brauchen Sie Ihr Flugticket und die Gepäckregistrierungsnummer. Verlustmeldungen werden entweder direkt am Flughafen eingereicht oder über den Reiseveranstalter aufgegeben. Am Flughafen ist der Schalter der betreffenden Fluglinie aber erst mal der richtige Anlaufpunkt, damit der Schadensbericht dort auch ankommt. Ausserdem sollten Sie unbedingt eine Kopie der Verlustmeldung anfordern und diese gut aufheben.
Im Anschluss gibt es zwei Arten von Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben. Zum einen steht Ihnen ein Ausgleich für das verlorene Gepäckstück zu. Dies beinhaltet alle Gegenstände, die im Koffer waren, sowie den Wert des Koffers selbst. Hierbei gibt es Obergrenzen, die die die Airline maximal zahlt. Allerdings entsteht der Anspruch erst, nachdem der Koffer wirklich als verloren gilt – was nach 100 Tagen der Fall ist.
Zum anderen bekommen Sie eine Entschädigung für entstandene Umstände. Wer am Urlaubsort Bekleidung und ähnliche notwendige Dinge kaufen muss, erhält die Ausgaben zurück. Sie sollten jedoch keine übermässig teuren Dinge kaufen, da die Fluglinie die Einkäufe auch anzweifeln kann. Kosten für Fahrten, um das wiedergefundene Gepäck abzuholen, werden ebenfalls erstattet. Wichtig: Als Nachweis für die Ausgaben die Quittungen gut aufheben!

Entschädigung bei Reisemängeln
Nicht nur der Verlust des Gepäckstücks kann den Urlaub stören – auch wenn das Hotel nicht so ist, wie erwartet, muss die Entspannung warten. In den Katalogen vieler Reiseveranstalter werden Unterkünfte sehr positiv dargestellt. Die Wirklichkeit sieht manchmal aber anders aus: Am Büfett gibt es nur labberige Nudeln, der Pool ist verdreckt oder das Zimmer ist nicht wie gebucht.
Finden Sie eine dreckige Unterkunft vor, werden Sie rund um die Uhr mit Lärm beschallt, ist das Hotel überbucht oder beeinträchtigt sonst etwas Ihren Urlaub, spricht man im Allgemeinen von Reisemängeln. Solche Szenarien müssen Sie aber nicht dulden – häufig steht Ihnen dafür eine Entschädigung wegen «entgangener Urlaubsfreude» zu.
Wichtig für die Entschädigung ist, die Mängel zügig zu protokollieren. Vor Ort gibt es häufig Mängelprotokolle, die Sie ausfüllen und von der Reiseleitung unterschreiben lassen können. Dabei müssen die Mängel so konkret wie möglich beschrieben werden. Dokumentieren Sie diese ausserdem mit Fotos und Videos – diese können hinterher als Beweis genutzt werden.
Handeln Sie daran anschliessend schnell: Nach der Rückkehr haben Reisende nur einen Monat Zeit, ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden. Bei Pauschalreisen von grossen Veranstaltern haben Sie gute Chancen, einen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Allerdings müssen Sie einen langen Atem haben, da der Entschädigungsprozess mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.